Allgemeine Geschäftsbedingungen 
IPARK Estacionamientos y Servicios de Movilidad S.A.U.
Stand 09.07.2009

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Kunden von IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA und deren Fahrzeuge und Gegenstände sowie aller erbrachten Leistungen. Des Weiteren treffen die Geschäftsbedingungen auf den Shuttle Service und das Zustellen von Kundenfahrzeugen und das Entgegennehmen von Kundenfahrzeugen am Airport von Palma de Mallorca zu.
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder denen des Auftraggebers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von der Firma IPARK Estacionamientos y Servicios de Movilidad SA schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss

Auf eine Buchungsanfrage des Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung von IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA ein Vertrag über die nachgefragten und bestätigten Leistungen zustande.
Vertragspartner sind der Kunde und IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA. Nimmt eine dritte Person die Buchung für den Kunden vor, haftet er IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA, eine entsprechende Erklärung des Kunden oder einer dritten Person vorliegt.
Davon unabhängig ist jeder Kunde verpflichtet alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an dritte Personen weiterzuleiten.

Jahres- und Halbjahresverträge erlöschen mit Datumsende. Der Kunde ist verpflichtet, sich eigenständig um die Vertragsverlängerung zu bemühen. Das anschreiben per E-Mail und der Hinweis, dass der Vertrag ausläuft, ist nicht bindend und nur als Service anzusehen. Das heisst auch, dass Kunden bei Auslaufen des Vertrages und eventuell entstehender Zusatzkosten, sich nicht auf fehlenden Mailverkehr beziehen können.

III. Leistungen , Preise , Zahlungen

IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Leistung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SAL zu zahlen. Dies gilt auch für dritte Personen oder vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen von IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA gegenüber Dritten.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Zahlungen für Jahres- und Halbjahresverträge erfolgen bei der ersten Fahrzeugabgabe. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Bank ob evtl. Gebühren für die Auslandsüberweisung anfallen. Die Gebühren für die Überweisung und die 3% Gebühr für Kartenzahlungen trägt der Kunde selbst. Die vereinbarten Preise, bei den so genannten „Kurzzeitparkenden“ sind bei der Abholung der Fahrzeuge in bar zu zahlen.

Hat ein Kunde von IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung der vertraglichen Summe oder Schadensersatz nicht ein.
IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bei Vorsätzlichkeit. Für sonstige Schäden haftet IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht.
Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt, es sei denn, dies geschieht mit schriftlicher Zustimmung von IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA. Die Haftung umfasst die gesetzliche Haftpflicht wegen Beschädigung, Vernichtung, Entwendung, Abhandenkommen oder unbefugten Gebrauch von eingestellten Fahrzeugen oder deren Zubehör (ausgenommen Inhalt, Wertsachen und Ladung) und aus der Bewegung dieser Fahrzeuge durch IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen auf dem Betriebsgelände. Bei Sachschäden ist der Schadenssatz auf maximal 150.000,00 Euro begrenzt.

IV. Haftung von IPARK Estacionamientos y Servicios de Movilidad SA

Die Firma IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden die vor dem Einparken nicht erkennbar waren. Dies trifft vor allem auch auf alle elektrischen und mechanischen Teile zu.

Bei Schäden durch Immissionen Dritter ist IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA vom Schadenersatz ebenso frei wie bei höherer Gewalt, sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubten Handlungen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA.
Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie, bei arglistiger verschwiegener Fehlern oder Personenschäden. IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen von Palma de Mallorca zu befördern oder das Fahrzeug am Abflugterminal entgegen zunehmen. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachter Schäden an Rechtsgütern von IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA oder Dritter auf dem Betriebsgelände von IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA verbrachte Personen oder Sachen verursacht wurden. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm beauftragter Dritte auf dem Betriebsgelände von IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA verbrachte Fahrzeuge verursacht werden (z.B. Ölverlust, Feuer, Explosion, Wasserverlust). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen sind oder bislang unbekannt waren.
Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einen Schadensfall im Voraus an IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA ab, soweit IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA aus einem solchen Schadensereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.
IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA kann das Abstellen des Fahrzeuges auf dem Betriebsgelände verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass durch das Befahren des Geländes oder das Abstellen auf dem Gelände Gefahren für die Betriebssicherheit von IPARK Estacionamientos y servicios de movilidad SA entstehen können. Weiterhin kann IPARK Estacionamientos y Servicios de Movilidad SA Personen von der Beförderung ausschließen, die erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mittel ( Drogen jeder Art ) stehen. Kindersitze können nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn der Kunde die Erforderlichkeit und die Anzahl mitteilt und IPARK Estacionamientos y Servicios de Movilidad SA diese Reservierung bestätigt. In den vorgenannten Fällen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

V. Verhalten auf dem Betriebsgelände

Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat durch die Verkehrsführung vorgegebene Reglungen zu beachten.
Jeder Kunde und die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind.
Den Anweisungen vom Personal von IPARK Estacionamientos y Servicios de Movilidad SA und ihrer Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Dem Kunden ist es untersagt auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoff oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigung, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von ihm zu beseitigen. Anderenfalls ist IPARK Estacionamientos y Servicios de Movilidad SA berechtigt die Verunreinigung auf Kosten des Kunden zu beseitigen.
Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch autorisierte Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht auf Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugabgabe und Abholung, des Be – und Entladen sowie während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen Palma de Mallorca ist nicht gestattet. Auch hierbei ist den Anweisungen von IPARK Estacionamientos y Servicios de Movilidad SA, ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Mit dem Befahren des Betriebsgeländers versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen ist IPARK Estacionamientos y Servicios de Movilidad SA, ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In geeigneten Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die beschriebenen Dokumente nicht vorgelegt werden, ist IPARK Estacionamientos y Servicios de Movilidad SA berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Dies gilt auch für Fahrzeuge die am Flughafen dem Kunden übergeben bzw. an die Firma IPARK Estacionamientos y Servicios de Movilidad SA, deren Mitarbeitern oder den Erfüllungsgehilfen übergeben werden.

VI. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden oder Dritter sind unwirksam. Erfüllung und Zahlungsort ist bei IPARK Estacionamientos y Servicios de Movilidad SA.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist Palma de Mallorca, Stadt Palma. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die spanischen Gesetze und Bestimmungen.

 

PARKPLATZ ANFAHRTADRESSE:
Airport Parking Mallorca
C./Canal de San Jordi 1-3
07610 Poligono Son Oms
Can Pastilla, Mallorca
0034 - 971 126 954
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PARKPLATZBETREIBER:
IPARK Estacionamientos y Servicios de Movilidad S.A.U.
CIF: A01516640
Calle Domingo Beltran de Otazu, 12 Interior.
Vitoria-Gasteiz
C.P.01012 Álava
Tel.: 0034 - 971 126 954
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